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Sanierungstagebuch

Baufachliche Stellungnahme liegt vor

Der Turm des Stadtbades wird angestrahlt. Das Bild wurde aus der Froschperspektive aufgenommen. Der Himmel ist dunkelblau.
Der beleuchtete Turm des Stadtbdes. (Foto: Stadtwerke Halle GmbH)

Der nächste Schritt zur bevorstehenden, denkmalgerechten Sanierung des halleschen Stadtbades ist getan. Als Ergebnis der baufachlichen Prüfung durch die Bauverwaltung im Landesfinanzministerium Sachsen-Anhalt wurde Ende Juni die baufachliche Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und an die Stadt Halle als Grundlage für Erstellung der Zuwendungsbescheide (ZWB) versandt. 

Das sind gute Nachrichten für die Stadtwerketochter Bäder Halle GmbH, die seit 2010 Eigentümer und damit Bauherrin des Stadtbades ist. Nachdem im Dezember letzten Jahres die Unterlagen zur Beantragung des Zuwendungsbescheids beim Ministerium für Finanzen in Magdeburg eingereicht wurden, hat die Bauverwaltung als Fachabteilung der Fördermittelgeber diese Unterlagen geprüft und daraus die baufachliche Stellungnahme abgeleitet. Diese verschafft jetzt den Fördermittelgebern die notwendige Rechtssicherheit und ist Basis für die Gewährung der Fördermittel. Das sind insbesondere der Bund (13.4 Millionen Euro), das Land Sachsen-Anhalt (6 Millionen Euro) und die städtische Abteilung Stadterneuerung/Förderung/Finanzen (Städtebaufördermittel, 3 Millionen Euro plus 500.000 Euro für die Sanierung des Tonnengewölbes). 

Matthias Lux, Vorsitzender Geschäftsführer der Stadtwerke Halle GmbH, und Jörg Richter, Geschäftsführer des Projektsteuerers tp management GmbH, lobten die termingetreue baufachliche Prüfung und die gute Arbeit der Landesbehörde. Dank der Fördergelder von insgesamt 22,9 Millionen Euro – sowie den zusätzlichen 4,4 Millionen Euro aus Eigenmitteln der Stadtwerke Halle – kann in den kommenden Jahren das Stadtbad denkmalgerecht saniert und der Badebetrieb für die Zukunft gesichert werden.

Nach diesem Schritt stehen die Fördermittel-Ampeln fast schon auf grün. In der Stellungnahme sind alle erforderlichen baufachlichen Auflagen an den Zuwendungsempfänger und die aus baufachlicher Sicht förderfähigen Kosten in einer Kostenübersicht zusammengefasst, sodass sie von der Bewilligungsbehörde verbindlich in den Zuwendungsbescheid aufgenommen werden können. Gegenwärtig rechnet die Bäder Halle GmbH damit, dass die Sanierungsarbeiten im 2. Quartal 2025 beginnen können und rund drei Jahre dauern werden.

15.08.2024