Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. Sie gilt für die unter https://baden-in-halle.de/ veröffentlichte Internetseite der Stadtwerke Halle GmbH
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite https://baden-in-halle.de/ ergeben sich aus Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt, Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Internetseite ist nicht mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
Eine den Standard entsprechende Kontrastvariante der Seite ist über Eye-Able-Assist verfügbar. - Auf mehreren Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
- Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
- Auf mehreren Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt. | WCAG: 1.3.1
- Auf einer Seite sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. | WCAG: 1.4.1
- Auf allen Seiten ist der Kontrast von Text zum Hintergrund nicht ausreichend. Das erschwert das Lesen der Texte. | WCAG: 1.4.6
Eine den Standard entsprechende Kontrastvariante der Seite ist über Eye-Able-Assist verfügbar. - Auf mehreren Seiten sind Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht von einem Beschreibungs-Listen Element umgeben. Dadurch werden Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht als solche erkannt und korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
- Auf allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
- Auf allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. | WCAG: 1.4.4
Diese Erklärung wurde am 03.03.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter www.eye-able.com zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit (mit Bezug zur Deutschen Gebärdensprache und Leichter Sprache)
Für sachsen-anhaltische öffentliche Stellen gibt es eine erweiterte Verpflichtung nach §11 Absatz 3 BGGVO LSA für:
- Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen (zum Beispiel ausfüllbare Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen) sowie für
- zentrale Einstiegs- und Navigationsangebote.
Von diesen heißt es, dass sie die Anforderungen aus der Anlage zur BGGVO „erfüllen“ und ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit anstreben“ sollen.
Die Anforderungen aus der Anlage der BGGVO LSA entsprechen den Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0, einer weitergeltenden Vorgängerversion der geltenden WCAG 2.1.
Die Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0 beinhalten folgende Anforderungen in Bezug auf die Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und einfacher (also nicht Leichter) Sprache:
- 1.2.6 „Gebärdensprache“. Danach sind „(f)ür vorab aufgezeichnete Audio-Inhalte in synchronisierten Medien () Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereit-zustellen“. Videos sind hierfür ein typisches Anwendungsbeispiel.
- 3.1.3 „Ungebräuchliche Wörter“. Danach gibt es „(f)ür Wörter oder Ausdrücke, die in einem ungebräuchlichen oder eingeschränkten Sinn - einschließlich Dialekte und Fachjargon - verwendet werden, () Mechanismen zur Erläuterung.“
- 3.1.4 „Abkürzungen“. Danach gibt es „(f)ür Abkürzungen () einen Mechanismus, der ihre ausgeschriebene Form bereitstellt oder ihre Bedeutung beschreibt.“
- 3.1.5 „Einfache Sprache“. Danach ist „(f)ür alle Inhalte die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zu-sätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfü-gung gestellt.“
- 3.1.6 „Aussprache“. Danach gibt es „(f)ür Wörter, deren Sinn ohne die richtige Aus-sprache nicht eindeutig ist, () einen Mechanismus, der die korrekte Aussprache auf-zeigt.“
Begründung und Hinweise
Barrierefreiheit ist ein Prozess. Die Stadtwerke Halle GmbH arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung ihres Webauftritts. Durch die Einbindung der Assistenzsoftware Eye-Able-Assist lassen sich einige der aufgezeigten Mängel beheben.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von einem Monat (BGG LSA Paragraf 16b Absatz 4) ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Feedback und Kontakt
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Antje Prochnow
Leiterin Unternehmenskommunikation
Stadtwerke Halle GmbH
Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 5 81 - 10 10
E-Mail: pressestelle@swh.de
Schlichtungsstelle
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
E-Mail: landesfachstelle@ukst.de
Telefon: (0392) 3 75 - 11 75
Überwachungsstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de
Ombudstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle