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FAQ zur Nutzung der Bäder in Halle (Saale)
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu können!
Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Informationen sowie Hygiene- und Abstandsregelungen. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
- Wo gelten aktuell die 3G- und 2G-Regel für die Hallenbäder?
Gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gilt in den Hallenbädern die 3G-Regel (vollständig geimpft/genesen/getestet). Personen unter 18 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Als genesen gilt man vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests. Vollständig geimpft gilt man ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung, unabhängig vom Erstimpfstoff. Corona-Tests müssen vorab an einer offiziellen Testmöglichkeit durchgeführt werden.
Bitte halten Sie für die Zutrittskontrolle Ihr Ausweisdokument mit Lichtbild bereit (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis...).
Eine Übersicht der Corona-Test-Apotheken gibt es als Service in der „Mobile M.app“, der interaktiven Stadtkarte in der App „Mein HALLE“. Eine weitere Übersicht der Testmöglichkeiten erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Halle.
- Ich bin bereits geimpft oder hatte bereits Corona und bin genesen. Gibt es für mich andere Vorschriften?
Nein, auch diese Personen haben die üblichen Abstände einzuhalten und in den vorgegebenen Bereichen medizinische Masken zu tragen.
- Muss ich ein Formular ausfüllen?
Mit der aktullen 16. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt entfällt die Kontaktnachverfolgung.
- Muss ich im Hallenbad eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?
Im Eingangsbereich und auf dem Weg bis in die Umkleiden (und ebenfalls auf dem Rückweg) ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich.
- Ist mit Wartezeiten zu rechnen?
Gelegentlich kann es sein, dass es zu Wartezeiten kommt, sofern die genehmigte maximale Gästezahl für das Bad erreicht ist.
- Gibt es eine maximale Gästezahl, die die Schwimmbecken gleichzeitig nutzen dürfen?
Ja, daher kann es auch hier gelegentlich zu Wartezeiten kommen. Die Abstände müssen auch im Wasser eingehalten werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Was ist mit den Umkleiden und Duschen?
In den Hallenbädern wird jede zweite Dusche zur Verfügung gestellt. In den Umkleiden gibt es Hinweise zu Abstandsregelungen. An der Kasse erfolgt die Ausgabe der Schlüsseln für die Spinde.
- Wo kann ich mich umziehen?
In den Hallenbädern stehen Einzelumkleiden zur Verfügung.
- Darf ich die Toiletten benutzen?
Ja, der Zugang zu den WC-Anlagen ist möglich. Bitte achten Sie hier an Engpässen auf den nötigen Abstand und die Ausschilderungen vor Ort. In den sanitären Anlagen ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Darf ich in den Schwimmhallen den Föhn nutzen?
Ja, die Föhne dürfen mit Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes genutzt werden.
10.02.2022
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